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   VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744   

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VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744 (https://dejure.org/2022,409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744 (https://dejure.org/2022,409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 11 ZB 21.2744 (https://dejure.org/2022,409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 1 S. 3, § 46 Abs. 1; FeV Nr. 9.2.2 Anlage 4 zur; BayVwVfG Art. 3 Abs. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (gelegentlicher Cannabiskonsum) - Berufungszulassung

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens, gelegentlicher Cannabiskonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens nach Überführung der Einnahme von die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Drogen

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Eine Beschwerde (11 CS 21.515) hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 23.7.2021).

    Mit den tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG setzt sich der Kläger ebenso wenig auseinander wie damit, dass die nunmehr örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde ihre Zustimmung zur Verfahrensfortführung durch das örtlich unzuständig gewordene Landratsamt wirksam bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids erklären konnte (vgl. den Beschluss des Senats im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 23.7.2021 - 11 CS 21.515 - juris Rn. 18).

    Auch im Hinblick auf die den Kläger treffende Darlegungslast (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 a.a.O. Rn. 26) waren weitere Feststellungen insoweit nicht erforderlich.

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht den Kläger an seinen Aussagen festgehalten hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2021 a.a.O. Rn. 26).

    Ferner tritt - wie der Senat ebenfalls im Eilverfahren ausgeführt hat (B.v. 23.7.2021 a.a.O. Rn. 28) - die Rechtsfolge des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV zwingend ein, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder es habe versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO nicht zu begründen (BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Eine solche liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Mängel in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit kein Verfahrensfehler (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 12.3.2014 - 5 B 48.13 - juris Rn. 22; B.v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Eine solche liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Die Verfahrensgarantie gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet die Gerichte dazu, jedem Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern, und die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, jedoch weder, sich mit jedem Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu befassen, noch, diesem bzw. der Rechtsansicht eines Beteiligten in der Sache zu folgen (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 21.1.2020 - 5 PB 26.19 - juris Rn. 6 f.; B.v. 29.4.2014 - 10 B 15.14 - juris Rn. 8; BVerfG, B.v. 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Von einer Überraschungsentscheidung kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten - wie hier - äußern konnten, in einer Weise würdigt, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entspricht oder die von ihm für unrichtig gehalten werden (BVerwG, B.v. 25.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Mängel in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit kein Verfahrensfehler (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 12.3.2014 - 5 B 48.13 - juris Rn. 22; B.v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 15.14

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach der Feststellung einer gegenwärtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Die Verfahrensgarantie gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet die Gerichte dazu, jedem Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern, und die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, jedoch weder, sich mit jedem Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu befassen, noch, diesem bzw. der Rechtsansicht eines Beteiligten in der Sache zu folgen (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 21.1.2020 - 5 PB 26.19 - juris Rn. 6 f.; B.v. 29.4.2014 - 10 B 15.14 - juris Rn. 8; BVerfG, B.v. 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 29.19

    Klage gegen die zweite Verlängerung der Probezeit für einen Beamten im Lehramt;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 15.1.2020 - 2 B 29.19 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 21.01.2020 - 5 PB 26.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im angegriffenen

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung;

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 ZB 20.2611

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

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